Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Die PPV Consulting GmbH (INNOPROVEMENT Academy), Eichhornstr. 7, 90766 Fürth, bietet Inhouse-Schulungen (Trainings), Veranstaltung und Online-Kurse rund um Produkt- und Prozessoptimierung an. Die Schulungen werden von erfahrenen Beratern oder Trainern durchgeführt oder werden online abgerufen.

Geltungsbereich

Mit der Anmeldung zu Inhouse-Schulungen (Trainings), Veranstaltungen oder Online-Kursen erkennt der Kunde die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PPV Consulting GmbH (INNOPROVEMENT Academy) in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die PPV Consulting GmbH (INNOPROVEMENT Academy) nicht an, es sei denn, der Änderung dieser Bedingungen hätte die PPV Consulting GmbH (INNOPROVEMENT Academy) ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die PPV Consulting GmbH (INNOPROVEMENT Academy) behält sich vor, Inhalte ihrer Homepage jederzeit ohne ausdrückliche Benachrichtigung zu ändern. Bei Irrtümern, insbesondere in Form von Schreib-, Druck- und Rechenfehler auf der Website, ist die PPV Consulting GmbH (INNOPROVEMENT Academy) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich per Post, E-Mail, Telefax oder Online erfolgen. Das Formular zur Anmeldung kann auf der Homepage der INNOPROVEMENT Academy (www.innoprovement.com) genutzt werden. Die Registrierung der Anmeldung erfolgt nur, wenn die Angaben auf dem Formular zur Anmeldung vollständig sind. Wir benötigen Ihre korrekten Angaben u.a. für INNOPROVEMENT Academy- oder VDI-Teilnahmebescheinigungen und –zertifikate.

Für einige Inhouse-Seminare (Trainings) gelten besondere Voraussetzungen hinsichtlich beruflicher Qualifikationen und Erfahrungen. Sollten erforderliche Voraussetzungen nicht erfüllt werden, behält sich die PPV Consulting GmbH (INNOPROVEMENT Academy) vor, die Anmeldung zu einem Inhouse-Seminar (Training) abzulehnen.

Preise

Inhouse-Seminare werden individuell angeboten. Mit dem Angebotspreis für das jeweilige Inouse-Seminar (Training) sind Teilnahme, Anzahl Teilnehmer und Arbeitsunterlagen und während des Inhouse-Seminars (Trainings) abgedeckt. Für An- und Abreise zum Veranstaltungsort, für Verpflegung sowie für Übernachtungskosten müssen alle Teilnehmer selbst aufkommen. Gerne unterstützt die INNOPROVEMENT Academybei der Auswahl entsprechender Hotels und Unterkünfte.

Die Preise auf der Homepage der e.Learning Plattform der INNOPROVEMENT Academy sind in EURO ausgewiesen und verstehen sich inkl. Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe. Der Preis umfasst den Zugang zum gebuchten Online-Kurs inkl. Quiz (Lernkontrolle) sowie die Möglichkeiten, individuelle Fragen per E-Mail zu klären.

Zahlung

Unmittelbar nach Eingang Ihrer Anmeldung oder Registrierung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Die Bezahlung erfolgt bei Online-Kursen entweder im Voraus via PayPal oder via Rechnung ohne Abzug nach Rechnungsstellung mit angegebenem Zahlungsziel. Bei Inhouse-Seminaren erfolgt die Rechnungsstellung nach erbrachter Leistung durch den Berater oder Trainer.

Absagen / Stornierungen / Erstattungen

Eine Absage/Stornierung/Umbuchung von Inhouse-Seminaren (Trainings) muss schriftlich per Post, E-Mail oder Telefax erfolgen Eine Absage/Stornierung/Umbuchung von Online-Kursen ist nicht möglich. Für Stornierungen sämtlicher Inhouse-Seminare (Trainings) gilt folgende Gebührenstaffelung:

  • bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn: 25 % der Trainingsgebühr
  • bis 2 Wochen vor Trainingsbeginn: 50 % der Trainingsgebühr
  • bis 1 Woche vor Trainingsbeginn: 100% der Trainingsgebühr

Die Benennung von Ersatzteilnehmern bei Inhouse-Seminaren (Trainings) ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Bei Absage des Inhouse-Seminars (Training) von Seiten der PPV Consulting GmbH (INNOPROVEMENT Academy) wegen Krankheit oder organisatorischen Gründen wird ein Ersatztermin gestellt oder auf Wunsch der Preis ohne Abzug erstattet, jedoch sind weitergehende Ansprüche soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Hausordnung

Die Hausordnung des jeweiligen Seminarortes ist zu beachten. Hinweise der Berater/Trainer sind zu befolgen.

Haftung

Die Trainingsteilnehmer haften persönlich für die durch sie beschädigten Einrichtungen und Gegenstände im Kursraum. Der Teilnehmer haftet für Schäden und Unfälle, die direkt durch Ihn, anderen Teilnehmern gegenüber, entstanden sind. Die Haftung gegenüber den Teilnehmern für Unfälle, Verluste und Beschädigungen von Gegenständen übernimmt die PPV Consulting GmbH (INNOPROVEMENT Academy) nicht.

Nutzung von persönlichen Kunden-Informationen

Sofern innerhalb der Nutzung der Homepage der INNOPROVEMENT Academyder Austausch persönlicher oder geschäftlicher Daten besteht, erfolgt die Preisgabe der Daten seitens des Kunden auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden ausschließlich zu statistische Zwecken und zur Optimierung des Angebots verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Soweit der Kunde die Online-Kurse der PPV Consulting GmbH (INNOPROVEMENT Academy) außerhalb einer begleitenden Bestellung als Gruppenverwalter einsetzt, ist der Kunde verpflichtet, zuvor die Einwilligung der Betroffenen/Teilnehmer einzuholen, deren Daten ggfs. in den Online-Produkten verarbeitet werden sollen.

Sonstige Bestimmungen

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der PPV Consulting GmbH (INNOPROVEMENT Academy) dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der PPV Consulting GmbH (INNOPROVEMENT Academy).

Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieses Vertrages soll nicht die Nichtigkeit des ganzen Vertrages zu Folge haben. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine derartige Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck des Vertrages in rechtlich zulässiger Weise ermöglicht. Das Gleiche gilt, wenn dieser Vertrag eine Lücke enthält, deren Schließung zur Zweckerreichung erforderlich ist.